Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren will, ist auf die eigene Körperleistung angewiesen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer etwa 100 Watt beträgt. Der Unterstützungsgrad kann in mehreren Stufen eingestellt werden und ist abhängig von der Pedalkraft oder der Trittfrequenz des Fahrers.
Die Definition eines Pedelecs ergibt sich aus Paragraf 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Man benötigt also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Für sie besteht zudem keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Dies gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h.
Leider ist der Begriff Pedelec nicht sehr eingängig und eindeutig, Verbraucher können sich darunter wenig vorstellen. Deshalb wird häufig der Begriff E-Bike verwendet, was eigentlich eine andere Fahrzeugklasse ist. Gemeint ist jedoch meistens das normale Pedelec, das über 90 Prozent des Marktes ausmacht.
Quellennachweis: https://www.adfc.de/artikel/pedelecs-und-e-bikes/